Erhöhung der Wohnungsbauprämie

Ab 2021 wird der Aufbau von Eigenkapital noch attraktiver

Der Staat unterstützt Bausparer bereits seit Jahrzehnten mit der Wohnungsbauprämie (WoP). Vor allem jetzt, in Zeiten niedriger Zinsen, sind die Prämien vom Staat wichtig zum Aufbau von Eigenkapital für die eigenen vier Wände. Ab 2021 steht nun eine Erhöhung der Wohnungsbauprämie an.

Mehr Prämie für mehr Menschen

Das ändert sich 2021

Ab Januar 2021 erhöht sich die Wohnungsbauprämie von 8,8 auf 10 Prozent. Alleinstehende erhalten dann bis zu 70 Euro und Verheiratete bzw. Verpartnerte1 bis zu 140 Euro. Auch die Einkommensgrenzen werden angehoben. So können ab 2021 noch mehr Menschen von der Prämie profitieren.

  Neu ab 1. Januar 2021  Bis 31. Dezember 2020
  Alleinstehend Verheiratet/Verpartnert1 Alleinstehend Verheiratet/Verpartnert1
Jährliche Sparleistung 700 EUR 1.400 EUR 512 Euro 1.024 EUR
Höhe der Prämie 10 % 10 % 8,8 % 8,8 %
Maximale Prämie 70 EUR
140 EUR 45,06 EUR 90,11 EUR
Einkommensgrenzen* 35.000 EUR
70.000 EUR
25.600 EUR
51.200 EUR

*zu versteuerndes Einkommen; Bruttolohn kann deutlich höher sein

Nutzen Sie diese Chance für die Verwirklichung Ihrer Wohnträume. Ihre Spar- und Darlehnskasse Börde Lamstedt-Hechthausen eG und Ihre Heimatexperten von Schwäbisch Hall beraten Sie gerne.

Wissenswertes zur Wohnungsbauprämie

Voraussetzungen

Die WoP wird auf geleistete Spareinlagen in Bausparverträgen gewährt. Dabei gelten festgelegte Bedingungen.

  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Sparleistung von mindestens 50 Euro pro Jahr
  • Einhalten der Einkommensgrenzen
  • Verwendung des geförderten Bausparvertrags ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke

Verwendung

Unter die Verwendung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken fallen

  • der Bau eines Hauses oder einer Wohnung,
  • der Kauf einer Immobilie,
  • die Sanierung der eigenen vier Wände und Renovierungskosten,
  • der Kauf von Wohnrechten, zum Beispiel bei Genossenschaften.

Antrag

Mit Schwäbisch Hall ist der Weg zur WoP ganz einfach.

  • Der Antrag kommt zum Jahresbeginn mit Ihrem Jahreskontoauszug: einfach ausfüllen und zurücksenden.
  • Kunden, die den elektronischen Versandweg gewählt haben, beantragen ihre WoP online im Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall.

Auszahlung

Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt zeitgleich mit der Auszahlung der Bausparsumme. Der genaue Zeitpunkt hängt davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde:

  • Für Bausparverträge, die bis zum 31. Dezember 2008 aufgenommen wurden, gilt: Es müssen seit Abschluss des Vertrags mindestens sieben Jahre vergangen sein und Sie müssen bis Ende 2008 mindestens eine Rate in Höhe der Regelsparrate eingezahlt haben.
    Für Bausparverträge, die ab dem 1. Januar 2009 aufgenommen wurden, gilt: Die Auszahlung der WoP erfolgt nur, wenn Sie das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Das heißt, um ein Haus zu bauen, eine Immobilie zu kaufen oder das Eigenheim zu renovieren.
  • Bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr: Nach Zuteilung des Bausparvertrags oder spätestens nach sieben Jahren kann frei, das heißt ohne wohnwirtschaftliche Verwendung, über das gesamte Guthaben inklusive der WoP der letzten sieben Sparjahre verfügt werden – auch wenn der Bausparvertrag erst nach 2009 abgeschlossen wurde. Diese Sonderregelung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.
  1. Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz